Fassung vom August 2026. Gültig für alle Bestellungen bei TAVION.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der TAVION Switzerland Knoop, Inhaber Martin Knoop, Birsmatt 11, 4147 Aesch BL (nachfolgend «TAVION») und ihren Kundinnen und Kunden über die Herstellung und Lieferung von Möbeln nach Mass. Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn TAVION ihnen schriftlich zugestimmt hat.
TAVION ist ein reiner Online-Anbieter. Beratung, Angebot und Vertragsabschluss erfolgen per E-Mail und Telefon; ein Ladenlokal oder eine Ausstellung wird nicht betrieben.
Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Ein verbindliches Angebot erhält die Kundschaft nach der Anfrage schriftlich per E-Mail. Es gilt bis zum darin genannten Datum, ohne anderslautende Angabe während 30 Tagen.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots durch die Kundschaft zustande. Massgebend für den Vertragsinhalt sind die im Angebot festgehaltenen Masse, Holzarten, Kantenführungen und Oberflächen.
Sämtliche Möbel von TAVION sind Einzelstücke und werden eigens für den jeweiligen Auftrag hergestellt. Eine Serienfertigung findet nicht statt.
Holz ist ein Naturprodukt. Farbe, Maserung, Astbild, Risse, Einschlüsse und Struktur unterscheiden sich von Bohle zu Bohle und verändern sich mit der Zeit; Massivholz arbeitet zudem mit wechselnder Raumluftfeuchtigkeit. Solche Eigenschaften sind materialtypisch und stellen ausdrücklich keinen Mangel dar.
Muster, Fotografien, Visualisierungen und Angaben auf der Website sind daher Annäherungen. Abweichungen des gelieferten Möbels in Farbton, Maserung und Struktur sind möglich und vertragsgemäss.
Massabweichungen von bis zu 5 mm gelten als vertragsgemäss.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der im Angebot genannte Festpreis umfasst die vereinbarten Leistungen einschliesslich Lieferung innerhalb der Schweiz, sofern nicht anders vermerkt.
Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes fällig. Mit dem Eingang der Anzahlung beginnt die Fertigung.
Der Restbetrag ist spätestens 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin zur Zahlung fällig. Die Auslieferung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
Lieferfristen werden nach bestem Wissen angegeben und beginnen mit der schriftlichen Freigabe des Entwurfs und dem Eingang der Anzahlung. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe oder Trocknungszeiten des Holzes berechtigen nicht zum Rücktritt, sofern eine angemessene Nachfrist eingeräumt wird.
Die Kundschaft stellt sicher, dass der Lieferort zugänglich ist und das Möbel durch Türen, Treppenhäuser und Aufzüge transportiert werden kann. Zusatzaufwand aus unzutreffenden Angaben zur Zugänglichkeit wird gesondert verrechnet.
Da es sich um Einzelanfertigungen nach Kundenspezifikation handelt, besteht kein Rückgabe-, Umtausch- oder Widerrufsrecht.
Änderungswünsche nach Freigabe des Entwurfs sind nur möglich, soweit der Produktionsstand dies zulässt, und werden zusätzlich verrechnet. Tritt die Kundschaft nach Produktionsbeginn vom Vertrag zurück, verfällt die geleistete Anzahlung.
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung nach schweizerischem Obligationenrecht von zwei Jahren ab Lieferung für Konstruktion und Verarbeitung.
Ausgenommen sind die in Ziffer 3 beschriebenen materialtypischen Eigenschaften, normale Gebrauchsspuren, Schäden durch unsachgemässe Behandlung oder ungeeignetes Raumklima sowie eigenmächtige Eingriffe.
Offensichtliche Mängel sind innert 10 Tagen nach Lieferung schriftlich an info@tavion.ch anzuzeigen.
Gelieferte Möbel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TAVION.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz von TAVION in 4147 Aesch BL.
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Vielleicht wurde sie verschoben, vielleicht hat sich im Link ein Zeichen verirrt. Unsere Tische stehen weiterhin bereit.